Der Leistungsanspruch von demenziell Erkrankten soll durch das 1. Pflegeverstärkungsgesetz seit dem 1. Januar 2015 deutlich erweitert werden.
Bislang hatten Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, deren Pflegebedarf aber unterhalb der Pflegestufe I liegt (sogenannte Pflegestufe 0), nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Weiterlesen » ÜberMehr Geld von der Pflegeversicherung