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Was die geplante Pflegereform für die Seniorenhilfe SMMP bedeutet

24. September 2026 in Seniorenhilfe

Die Seniorenhilfe SMMP hat mit dem Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese über den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz gesprochen. Drei Punkte bereiten dem Unternehmen Sorge.

Im Gespräch zu den geplanten Regelungen der Pflegereform (v.l.): Frank Pfeffer, Geschäftsführer Seniorenhilfe SMMP, Sylvia Metche und Derya Schnathmann, Regionalleitung Seniorenhilfe SMMP, Dirk Wiese MdB. (Foto: Daniela Korsch/SMMP)

Pflegebedürftige könnten ihre vertraute Beratung verlieren. Nach dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz sollen die bisherigen Beratungsleistungen der ambulanten Dienste Ende 2027 auslaufen. Beraten würden dann Pflegekassen und Pflegestützpunkte. Das sind örtliche Beratungsstellen, die Pflege- und Krankenkassen einrichten, wenn das Land es bestimmt.

Über die Folgen hat die Seniorenhilfe SMMP mit Dirk Wiese gesprochen, dem Bundestagsabgeordneten für den Hochsauerlandkreis und Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Das Gespräch fand am 14. September 2026 im Bergkloster Bestwig statt. Teil nahmen Geschäftsführer Frank Pfeffer und die Regionalleiterinnen Sylvia Metche und Derya Schnathmann.

Zuvor hatte sich das Unternehmen schriftlich an den Abgeordneten gewandt. Der Entwurf stammt aus dem Bundesgesundheitsministerium, trägt das Datum 5. Juni 2026 und ist bisher nicht beschlossen.

Beratung aus einer Hand

Für die ambulanten Dienste geht es um viel. Ihre Kundinnen und Kunden könnten Entlastungsleistungen künftig nicht mehr über den Pflegedienst abrufen. Pfeffer rechnet mit einem Erlösrückgang von rund 20 Prozent.

Schwerer wiegt für ihn, was die Versicherten verlieren. Den Pflegekassen und den Pflegestützpunkten fehle der Praxisbezug: Sie könnten beraten, welche Leistungen möglich sind. Die ambulanten Dienste hätten dagegen auch im Blick, was konkret benötigt wird und wie sich die Versorgung organisieren und sicherstellen lässt. „Für Versicherte wäre dies ein Verlust an Beratungsqualität“, sagt Pfeffer.

Die Seniorenhilfe SMMP verbindet Pflege, Beratung und Entlastung bisher in einem Dienst. Fallen zwei dieser Aufgaben weg, geht der vernetzte Blick verloren, sagt Pfeffer.

Später niedrigere Eigenanteile

Auch die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner betrifft der Entwurf. Die Zuschüsse, die ihren pflegebedingten Eigenanteil mit den Jahren senken, sollen stufenweise später greifen. Bewohnerinnen und Bewohner müssten den höheren Betrag damit länger zahlen.

Weil die Verweildauer in der stationären Pflege nach Pfeffers Angaben sinkt, führte das für einen Teil von ihnen zu höheren Zuzahlungen.

Ein Rechenbeispiel aus einem Haus der Seniorenhilfe SMMP liegt nicht vor. Pfeffer hält die Materie für zu verwickelt, um sie an einem Einzelfall zu zeigen, ohne missverstanden zu werden.

Tarifbindung ausgesetzt

Unsicher ist auch die Finanzierung. Der Entwurf setzt die Tarifbindung für einige Jahre aus, und Lohnsteigerungen oberhalb der allgemeinen Entwicklung müssten die Träger dann selbst tragen.

Bei einer Tarifsteigerung von drei Prozent rechnet Pfeffer für alle Einrichtungen und Gesellschaften der Seniorenhilfe SMMP mit einer jährlichen Finanzierungslücke von rund 1,1 Millionen Euro. Wie sich die Tarife im kommenden Jahr entwickeln, ist offen. Reagieren ließe sich auf eine solche Lücke nach seinen Worten nur mit einem Spar- und Konsolidierungsprogramm, konkrete Schritte nennt er zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Was die Regelung für die Beschäftigten bedeutet, lässt sich aus seiner Sicht heute nicht belastbar abschätzen. Dafür müsste man wissen, wie die kirchlichen und die übrigen Tarifsysteme damit umgehen. Pfeffer erwartet allerdings, dass der Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zunimmt.

Rehabilitation statt Pflegegeld

Bei den Pflegegraden 1 und 2 plädiert er dafür, stärker auf Rehabilitation und Prävention zu setzen. Maßnahmen für Mobilität und Bewegung sowie zur Sturzprävention könnten aus seiner Sicht dazu beitragen, die Selbstständigkeit länger zu erhalten und eine Verschlechterung des Pflegegrades hinauszuzögern. Darin sieht Pfeffer eine Chance der Reform. Sie solle nicht nur die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren, sondern mit Weitblick regeln, wie die Versorgung künftig aussehen soll.

Drei Änderungen sind aus Sicht der Seniorenhilfe SMMP besonders wichtig: die Refinanzierung der Tarifsteigerungen, die Pflegeberatung bei den ambulanten Diensten und die Entlastungsleistungen aus einer Hand. „Tarifsteigerungen müssen weiterhin refinanziert werden“, sagt Pfeffer.

Der Entwurf ist noch änderbar

Wiese sei gut informiert gewesen, berichtet Pfeffer. Die Branche habe in Berlin Druck gemacht. Nach seiner Darstellung verwies der Abgeordnete darauf, dass der Entwurf noch nicht im Parlament eingebracht und damit änderbar sei.

Über die kritischen Rückmeldungen aus der Branche werde beraten. Ob sich am Ende etwas ändert, hängt nach Wieses Darstellung auch vom Koalitionspartner ab. Greifen sollen die meisten Regelungen am 1. Januar 2027.

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