Der Leistungsanspruch von demenziell Erkrankten soll durch das 1. Pflegeverstärkungsgesetz seit dem 1. Januar 2015 deutlich erweitert werden.
Bislang hatten Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, deren Pflegebedarf aber unterhalb der Pflegestufe I liegt (sogenannte Pflegestufe 0), nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch.
Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten. Zudem wird ihnen ermöglicht, die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen zu bekommen.
Damit erhalten sie jetzt Zugang zu allen Leistungen im ambulanten Bereich, die auch Personen mit einer Pflegestufe zustehen. Das vereinfacht auch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Hier finden Sie eine Übersicht der Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz I (PDF, 834 KB).
Unsere ambulanten Dienste und Pflegeeinrichtung beraten Sie gerne.